Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 14.09.2020 - 7 W 68/20 |
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Verfahrensgang
- LG Potsdam, 09.09.2014 - 12 O 105/13
- OLG Brandenburg, 29.09.2016 - 5 U 108/14
- LG Potsdam, 24.08.2020 - 12 O 105/13
- OLG Brandenburg, 14.09.2020 - 7 W 68/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.09.2020 - 7 W 68/20
Es zwingt nicht dazu, sich mit jedem Vorbringen ausdrücklich zu befassen oder es ausdrücklich zu bescheiden oder gar einer von einem Beteiligten vertretenen Rechtsansicht zu folgen (st. Rspr., vgl. BVerfGE 86, 133, 145 f.; 87, 1, 33; 87, 363, 392 f.).Geht das Gericht indes auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (st. Rspr., vgl. BVerfGE 86, 133, 146; BVerfGK 10, 41, 46; 15, 116, 118).
- BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 189/09
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung von Befangenheitsanträgen im …
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.09.2020 - 7 W 68/20
Geht das Gericht indes auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (st. Rspr., vgl. BVerfGE 86, 133, 146; BVerfGK 10, 41, 46; 15, 116, 118).Art. 103 I GG ist erst verletzt, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (st. Rspr., vgl. zuletzt BVerfGK 15, 116, 118).
- BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86
Trümmerfrauen
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.09.2020 - 7 W 68/20
Es zwingt nicht dazu, sich mit jedem Vorbringen ausdrücklich zu befassen oder es ausdrücklich zu bescheiden oder gar einer von einem Beteiligten vertretenen Rechtsansicht zu folgen (st. Rspr., vgl. BVerfGE 86, 133, 145 f.; 87, 1, 33; 87, 363, 392 f.).
- BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 722/06
Anspruch auf rechtliches Gehör (ausdrückliche Bescheidung zentralen Vorbringens …
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.09.2020 - 7 W 68/20
Geht das Gericht indes auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (st. Rspr., vgl. BVerfGE 86, 133, 146; BVerfGK 10, 41, 46; 15, 116, 118). - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89
Volljährigenadoption
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.09.2020 - 7 W 68/20
Eine Entscheidung beruht - mit der Folge der Verletzung des Art. 103 I GG - nur dann auf einem Gehörsverstoß, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die unterbliebene Berücksichtigung des Vorbringens zu einer für den übergangenen Beteiligten günstigeren Beurteilung geführt hätte (vgl. BVerfGE 89, 381, 392 f.). - BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89
Sonntagsbackverbot
Auszug aus OLG Brandenburg, 14.09.2020 - 7 W 68/20
Es zwingt nicht dazu, sich mit jedem Vorbringen ausdrücklich zu befassen oder es ausdrücklich zu bescheiden oder gar einer von einem Beteiligten vertretenen Rechtsansicht zu folgen (st. Rspr., vgl. BVerfGE 86, 133, 145 f.; 87, 1, 33; 87, 363, 392 f.).